Grenzen der Osteopathie

Auch wenn die Osteopathie ein sehr wertvolles „Instrument“ zur Behandlung der unterschiedlichsten Beschwerden und Erkrankungen darstellt, soll hier auch erwähnt werden, dass sie kein „Allheilmittel“ darstellt!
Deshalb ist eine Zusammenarbeit mit den verschiedenen schulmedizinischen Fachbereichen wichtig und es wird gegebenfalls individuell entschieden, ob die Symptome oder Beschwerden zuerst von ärztlicher Seite begutachtet werden sollten oder differentialdiagnostisch durch einen jeweiligen Facharzt abzuklären sind bzw. ein Facharzt hinzu gezogen werden sollte!

 

Die Grenzen...

  • Akute Infektionskrankheiten fallen immer unter die Zuständigkeit des Arztes (Infektionsschutzgesetz).
  • Frische Knochenbrüche und Läsionen.
  • Schwere psychische oder körperliche Erkrankungen.
  • Tumore/Metastasen, wobei hier nach vorangegangener Abklärung mit dem behandelnden Arzt evtl. begleitend(!) zum Erhalt des momentan Zustandes oder des subjektiven Wohlbefindens beigetragen werden kann.