Kostenerstattung durch die Krankenkassen

Bei gesetzlichen Krankenkassen ist Osteopathie im Leistungskatalog generell nicht vorgesehen. Seit einigen Jahren beteiligen sich aber auch gesetzliche Krankenkassen anteilig an den Kosten osteopathischer Behandlungen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse bezüglich einer evtl. Kostenübernahme.

 

Hier finden Sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die anteilig Kosten für eine osteopathische Behandlung übenehmen.

 

Auch für Privatpatienten ist es anzuraten, vor Beginn der osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen, um die Frage der Kostenübernahme zu klären. Diese fällt je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich aus.