Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass meine Leistungen individuell auf Sie abgestimmt sind und deshalb keinem Zeitfaktor unterliegen.
Das Honorar bezieht sich auf die fachliche Kompetenz und nicht auf eine Zeitstunde. Terminiert wird im Stunden- bzw. Halbstunden-Takt.
Erstbehandlung (75-90 Minuten)
Anamnesegespräch, körperliche Untersuchung, Behandlung
EUR 100,- bis 120,- Euro
Folgebehandlung (50-60 Minuten)
Anamnesegespräch, körperliche Untersuchung (Verlaufskontrolle), Behandlung
EUR 80,- bis 90,- Euro
Kurzbehandlung (15-25 Minuten)
Anamnesegespräch, Behandlung
EUR 40,- bis 50,- Euro
Kostenerstattung der Krankenkassen
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Osteopathie im Leistungskatalog nicht vorgesehen. Seit einigen Jahren beteiligen sich aber auch gesetzliche Krankenkassen anteilig an den Kosten der osteopathischen Behandlung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bezüglich einer Kostenübernahme.
Hier finden Sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die anteilig Kosten für eine osteopathische Behandlung übenehmen.
Auch für Privatpatienten ist es anzuraten, vor Beginn der osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen, um die Frage der Kostenübernahme zu klären.
Eine Rechnung kann im Bereich der Sektoralen-Heilpraktikererlaubnis ausgestellt werden.